Freie Gemeinschaftsschule Quickborn

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Corona-News: Leitfaden für Eltern erkrankter SchülerInnen  

Anbei nennen wir einige Beispiele für z.Z. vermehrt auftretende Situationen und Ihre Handlungsmöglichkeiten. Die Verantwortung für gesundheitliche Diagnosen und Entscheidungen soll u.E. bei den Ärzten liegen und weder den Eltern noch der Schule angelastet werden:


Fall 1:

Ihr Kind hat Schnupfen (dichte Nase oder Nase läuft/wird regelmäßig hochgezogen) und KEINE weiteren Krankheitszeichen:

Sie behalten Ihr Kind für 48 Stunden zur Beobachtung zu Hause. Behält es weiter den Schnupfen, aber es kommen keine weiteren Symptome hinzu, darf Ihr Kind nach diesen 48 Stunden wieder zur Schule kommen, wenn es der Allgemeinzustand zulässt. Wir benötigen darüber eine schriftliche ärztliche Unbedenklichkeitserklärung vor Betreten der Schule (siehe Vordruck, muss nur noch ausgefüllt und unterschrieben werden.

Handelt es sich um allergisch bedingten/chronischen Schnupfen, benötigt die Schule ein ärztliches Attest darüber .



Fall 2:

Ihr Kind hat Schnupfen, sie behalten es zur Beobachtung für 48 Stunden zuhause und es kommen in dieser Zeit weitere Symptome hinzu ODER

Ihr Kind hat von Beginn an folgende Symptome (z. B. Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Fieber, Ohrenschmerzen, Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns):

ENTWEDER A Sie lassen das Kind ärztlich untersuchen: 

+ Entweder wird daraufhin ein Test auf Covid-19 angeordnet und das Gesundheitsamt übernimmt die weitere Beratung. Ihr Kind bleibt zwingend zuhause bis das Testergebnis vorliegt. Ist es positiv, erfahren Sie alles Weitere durch das Gesundheitsamt. Ist es negativ, darf Ihr Kind bei gutem Allgemeinzustand wieder zur Schule kommen. Es wird vor Betreten der Schule eine Kopie des negativen Testergebnisses zugesendet oder der negative Befund schriftlich von den Eltern versichert.

+ Oder der Arzt/die Ärztin erklärt bei einem guten Allgemeinzustand des Kindes schriftlich den Besuch der Schule für unbedenklich (auch hier: siehe Vordruck). 

+ Oder Ihr Kind erhält eine Krankschreibung, dann bleibt es solange zuhause bis es mindestens 48 Stunden lang komplett symptomfrei ist, und Sie bescheinigen diese Symptomfreiheit dann vor Betreten des Schulgebäudes Ihres Kindes schriftlich mit Ihrer Unterschrift (siehe Selbsterklärung).

ODER B Sie lassen Ihr Kind nicht ärztlich untersuchen: 

+ Ihr Kind bleibt solange zuhause, bis es mindestens 48 Stunden lang komplett symptomfrei ist, und Sie bescheinigen diese Symptomfreiheit dann vor Betreten des Schulgebäudes Ihres Kindes schriftlich mit Ihrer Unterschrift (siehe Selbsterklärung).

Wir wissen alle, wie mühsam die Situation besonders für Familien ist. Die o.g.

Handlungsmöglichkeiten hat sich keiner zum Spaß ausgedacht, es gibt vermutlich auch keine Lösungsstrategie, die aus allen Perspektiven betrachtet alle unterschiedlichen Belange gleich berücksichtigt. Die Schulleitungen sind für die Gesunderhaltung aller Mitglieder unserer

Schulgemeinschaft im Rahmen der Möglichkeiten verantwortlich. Wir denken, dass der Leitfaden dazu beitragen kann und hoffen, dass die aufgezeigten Vorgehensweisen unserer

Schulgemeinschaft einen unter diesen Umständen bestmöglichen Schutz gewähren werden.

               Die Schulleitungen                                                        Quickborn, den 26.8.20


> Corona_modifizierte Empfehlung zum Vorgehen bei Erkältung_.pdf

> Corona_Leitfaden_Eltern_bei_Erkrankung_der_Kinder.pdf


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