Freie Gemeinschaftsschule

Quickborn

ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH

Hausordnung

Präambel
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben von Schüler:innen, Lehrkräften und Mitarbeiter:innen der Freien Gemeinschaftsschule Quickborn. Wir alle haben das Ziel, an unserer Schule eine Gemeinschaft zu bilden, in der es jeder und jedem möglich ist, sich an unserer Schule wohlzufühlen. Wir erkennen die folgenden Grundsätze an, um gemeinsam ein gutes Zusammenleben hier an der Schule zu ermöglichen. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung wenden die Lehrkräfte und sonstigen pädagogischen Mitarbeiter:innen das Präventionskonzept der Freien Gemeinschaftsschule konsequent an. Sie ist Bestandteil der Hausordnung.

§1. Schulweg
1.1. Der Schulweg ist zeitlich so einzurichten, dass die Schüler:innen 5 bis 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn an der Schule eintreffen.
1.2. Schüler:innen, die zu einem späteren Zeitpunkt Unterrichtsbeginn haben, verhalten sich ruhig, so dass der laufende Unterricht nicht gestört wird.
1.3. Sämtliche Fortbewegungsmittel (z.B. E-Scooters, Rollerblades etc.) dürfen nur auf den Schulweg benutzt werden. Sie dürfen im Schulgebäude und auf den Schulhof nicht genutzt werden.

§ 2. Unterrichts- und Pausenregelungen
2.1. Die Schüler:innen dürfen das Schulgebäude ab 07:45 Uhr betreten. Die Klassenräume werden ebenfalls ab 07:45 Uhr für die Schüler:innen geöffnet. Die Schüler:innen halten sich dort verantwortungsvoll und ruhig auf und bereiten sich auf die erste Unterrichtsstunde vor.
2.2. Pünktlicher Unterrichtsbeginn und -schluss sind Pflicht und Recht für alle. Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erscheint, informieren die Klassensprecher:innen das Sekretariat.
2.3. Die Unterrichtsräume und der eigene Arbeitsplatz sind aufgeräumt zu halten und sorgfältig zu behandeln.
2.4. Die Klassen- und Unterrichtsräume sind sauber zu halten. Besen und Handfeger müssen in jeder Klasse vorhanden sein. Die Hausmeisterei ist dafür verantwortlich.
2.5. Zu Beginn der Pausen verlassen die Schüler:innen auf schnellsten und kürzesten Weg das Schulgebäude und begeben sich auf den Schulhof.
2.6. Klasse 10 und die Oberstufe dürfen in den Pausen im Schulgebäude bleiben. Sie müssen sich an die Anweisungen der Lehrkräfte und Mitarbeiter:innen halten. Des Weiteren ist es den Schüler:innen der Klasse 10 und Oberstufe gestattet, in der 45-minütigen Mittagspause das Schulgelände zum Verpflegen zu verlassen. Voraussetzung  dafür ist die schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten (Formular über Klassenleitung). Die Schüler:innen verpflichten sich, pünktlich wieder zum Unterricht anwesend zu sein sowie die erworbenen Mittagessenswaren nicht auf das Schulgelände zu führen oder auf dem Schulgelände zu sich zu nehmen. Die Schule behält sich vor, dieses Privileg jederzeit mit sofortiger Wirkung (z.B. erstmaligen Missbrauch oder bei einer Nichteinhaltung der Regeln) wieder aufzuheben.
2.7. In den Pausen darf das Schulgebäude nur für den Toilettengang, den Einkauf im Schulkiosk oder zum Auffüllen der eigenen Wasserflaschen in der Mensa betreten werden. Auch hier ist den Anweisungen der Lehrkräfte und des weiteren Personals Folge zu leisten. Der unnötige Aufenthalt auf den Toiletten ist nicht gestattet.
2.8. Während der Pause dürfen die Schüler:innen der Sekundarstufe I. das Schulgelände nicht verlassen. Eine Ausnahme bildet hier Klasse 10 und Oberstufe, die in Pausen das Schulgelände unter Beachtung von §2.5 verlassen darf.
2.9. Gewalt jedweder Form ist an der Schule untersagt.
2.10. Der Schulhof ist in den Pausen sauber zu halten.
2.11. Beim Spielen und Toben auf den Schulhof ist Rücksicht auf die Mitschüler:innen zu nehmen.
2.12. Spiele und Tätigkeiten, die eine Gefahr für Einzelne oder die Allgemeinheit darstellen, sind nicht erlaubt. Das Mitbringen von gefährlichen und/ oder waffenähnlichen Gegenständen (z.B. Messern, Feuerwerkskörpern jedweder Art, Stinkbomben, Laserpointern, Spielzeugwaffen usw.) ist verboten. Das Spielen um Geld ist nicht gestattet.
2.13. Im Winter sind das Schnellballwerfen und das Einseifen untersagt.
2.14. Das Mitbringen und der Konsum von Tabakwaren, E-Zigaretten, Vapes, Shishas, alkoholischen Getränken und Energy-Drinks sowie illegalen Substanzen ist den Schüler:innen auf dem gesamten Schulkomplex untersagt. Des Weiteren ist im schulnahen Raum das Rauchen untersagt.
2.15. Schüler:innen ab Klasse 10 ist der Konsum von Energy-Drinks gestattet.
2.16. Im Sportunterricht ist angemessene und nicht gefährdende Kleidung zu tragen. Das Tragen vom Schmuck ist im Sportunterricht untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die Sportlehrkraft.
2.17. Die Interessen der Schulgemeinschaft und das allgemeine Zusammenleben stehen im Vordergrund. Das harmonische Miteinander ist Mittelpunkt unser Schulphilosophie. Daher haben schwere Störungen ernsthafte Konsequenzen.
2.18. Bei gravierenden Störungen des Schulfriedens behält sich die Schule und die ASG die Kündigung des Schulvertrages vor.

§ 3. Medien
Medien gehören zu unserem Alltag. Jedoch bedarf es eines verantwortungsvollen Umgangs.
3.1. Das Benutzen von Mobiltelefonen oder ähnlichen elektronischen Geräten ist auf dem gesamten Schulcampus für Schüler:innen nicht gestattet. Die Persönlichkeitsrechte der Schüler:innen, der Lehrkräfte und der anderen Mitarbeiter:innen an der Freien Gemeinschaftsschule sind zu schützen und dürfen nicht verletzt werden. Bei Zuwiderhandlung sind diese von allen Lehrkräften einzuziehen und im Sekretariat zu hinterlegen. Das Mobiltelefon muss nach Unterrichtsende im Sekretariat abgeholt werden. Nach drei Verstoßen dieser Art werden die Eltern informiert und müssen das Gerät abholen. Die Geräte sind bei Mitführung ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren, dies gilt auch für die Pausen, Freistunden und nach Unterrichtsschluss. Unterrichtsrelevante Ausnahmen kann die jeweilige Lehrkraft zulassen. Verabredungen für die Freizeit mit Mitschüler:innen oder Abstimmungen mit dem privaten Umfeld sind gleichermaßen im privaten Rahmen zu belassen. Telefonische Verabredungen sind von einem Schultelefon nicht möglich.
3.2. Mobiltelefone dürfen nur ausnahmsweise in Notfällen oder nach vorheriger Erlaubnis durch eine Lehrkraft ausschließlich für unterrichtliche Zwecke genutzt werden. Lehrkräften ist es erlaubt, ein Mobiltelefon mit sich zu führen.
3.3. Die Klasse 10 und die Oberstufe dürfen von diesen Regeln abweichen und in ihren Klassenräumen Mobilgeräte eigenverantwortlich in den Pausen nutzen. Jedoch wird ein verantwortungsvoller Umgang der Schüler:innen mit den Geräten erwartet und es darf zu keinen Persönlichkeits-, Datenschutz- und Ehrverletzungen kommen.
3.4. Die Schule und die Lehrkräfte behalten sich vor, den 10. Klassen dieses Privileg bei grober Zuwiderhandlung zu entziehen.

§ 4. Kleidung
4.1. Die Schüler:innen achten auf eine angemessene Kleidung.[1]
4.2. Das Tragen verfassungsfeindlicher Symbole ist verboten.
4.3. Es ist nicht erlaubt ohne Schuhe auf den Fluren zu laufen. Es ist ein Schuhwerk zu tragen. Das Tragen von Schuhen im Unterricht ist eine Selbstverständlichkeit.

§ 5. Fehlzeitenregelungen
5.1. Schüler:innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, sind von einem Erziehungsberechtigten bis 08:00 Uhr per Untis, telefonisch oder schriftlich im Sekretariat krank zu melden. Die Schule geht zum Wohle der Schüler:innen davon aus, das spätesten nach 3 Tagen eine Arztpraxis aufgesucht und ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
5.2. Sind Schüler:innen der 9. oder 10. Klasse am Tag einer Klassenarbeit oder eines gleichwertigen Leistungsnachweises erkrankt, ist ein ärztliches Attest mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten vorzulegen. Der Leistungsnachweis kann dann an einem anderen festgelegten Tag nachgeholt werden. Wird kein Attest vorgelegt, wird grundsätzlich die schlechteste Beurteilung erteilt. Für Schüler:innen der Klassen 5 - 8 kann die Klassenkonferenz eine individuelle Attestpflicht aussprechen.
5.3. Die Schule behält sich vor, bei begründeten Fällen eine generelle Attestpflicht auszusprechen.
5.4. Sämtliche Formen des Absentismus können zur Kündigung des Schulvertrages führen.[2]

§ 6. Lehrerzimmer
6.1. Die Benutzung der Teeküche beinhaltet auch das Wegräumen des schmutzigen Geschirrs in die bereitgestellten Spülmaschinen (siehe aushängenden Dienstplan).
6.2. Die Lehrerzimmer sind aufgeräumt zu halten: schmutziges Geschirr wird in die vorhandenen Spülmaschinen oder auf die bereitgestellten Küchenwagen der Mensa gestellt
6.3. Die Arbeitsplätze sind jederzeit in einem aufgeräumten Zustand zu halten. Flaschen und Tassen sind am Ende des Arbeitstages wegzuräumen

§ 7. Ganztagsbetreuung
7.1. Die Mensa und ggf. Klassenräume, dürfen nach den Essenszeiten als Aufenthaltsort genutzt werden.
7.2. Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Räume nach der Benutzung ordentlich und sauber hinterlassen werden. Um 14:00 Uhr beginnt die nachschulische Betreuung. Zur Überprüfung der Anwesenheit melden sich alle Schüler:innen bei der Betreuung ab 14:00 Uhr an sowie bei Abholung auch wieder beim erzieherischen Personal persönlich ab.
7.3. Anmeldungen für die Ferienbetreuung sind als verbindlich anzusehen. Es gelten die Regelungen der Hausordnung.
 
[1] Angemessene Kleidung: Bauchfreie Tops und Oberteile sollen nur eine Handbreit zwischen Hosenbund und Oberteil freilassen. Ebenso ist darauf zu achten, dass das Dekolleté auch nur eine Handbreit ist. Kurze Hosen und Röcke sollten bis zu den Knien gehen bzw. eine Handbreit über dem Knie enden. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass der allgemeine Kleidungsstil der Würde und den Respekt einer Schule entspricht.
[2] Konzept zum Schulabsentismus. Land Schleswig-Holstein. Kiel 2022. S. 6ff.

Stand: April 2025
Die Schulleitung